Teichordnung

Teichordnung
1.)
Jeder Angler hat für waidgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen
2.)
Jegliches Anfüttern ist verboten
3.)
Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen
4.)
Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung zu schützen
5.)
Das Befahren der Anlage ist verboten
(Ausnahmen sind nach Absprache möglich)
6.)
Hunde sind anzuleinen
7.)
Falls mal ein Karpfen geangelt wird, so müssen diese schonend zurück gesetzt werden
8.)
Es dürfen keine Forellen oder Saiblinge wieder in den Teich zurückgesetzt werden
9.)
Jeder Angler sollte eine Kühlbox oder ein anderes Behältnis für seine Fische dabei haben
10.)
Jeder Angler muss ein Unterfangketscher, Totschläger und ein Messer dabei haben
11.)
Es gilt eine Fangbegrenzung
20 Fische bei 2 Ruten,
15 Fische bei 1 Rute
12.)
Das Angeln ist mit maximal 2 Ruten pro Person erlaubt
13.)
Drillinge sind grundsätzlich verboten (auch an Blinker usw.)
14.)
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Anleitung einer angelkundigen Aufsichtsperson mit einer Rute angeln. Vom 12. bis 14. Lebensjahr darf selbstständig nur mit 1 Rute geangelt werden.
15.)
Fische am Gewässer ausnehmen ist strengstens verboten
16.)
Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Kescher aus dem Wasser gehoben werden. Der Fisch ist danach durch Abschlagen zu betäuben, durch Abstechen zu töten und zuletzt vom Haken zu lösen.
Angler, welche die Teichordnung verletzen oder missachten, müssen das Angeln einstellen, die Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar. Dies gilt auch für Angler, welche die maximale Rutenzahl überschreiten. Den Anweisungen des Aufsichtspersonal ist jeder Zeit folge zu leisten!